§ 1 Vertragsabschluss
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Der Auftraggeber ist maximal 4 Wochen am Angebot gebunden.
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Unterschriebene Angebote werden nur anerkannt als Vertragsabschluss.
§ 2 Preis
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Ist bei bestellter Ware/ Material bei längerer Wartezeit frühstens nach vier Monate eine Preiserhöhung kann der Kunde davon zurücktreten.
§ 3 Zahlungsmodalität
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50 % der Bausumme wird als 1. Teilrechnung/ Vorkasse vor Baubeginn in Rechnung gestellt.
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Bei später erteilten Angeboten für Sonderwünsche wird der Baupreis zugeschlagen
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Zahlungen sind so zu bewirken, dass sie spätestens am letzten Tag der Zahlungsfrist bei uns eingehen dies gilt in Sonderheit auch dann, wenn Skonto vereinbart
ist.
§ 4 Lieferung/ Lieferverzug
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Folgen bei Lieferverzögerung kann man die Firma MF-Bau Gotha nicht zur Rechenschaft ziehen.
§ 5 Mängelhaftung
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Bei festgestellten Mängeln die schriftlich sowie nach Prüfung eingereicht werden, können Nachbesserung oder Ersatzlieferung folgen.
§ 6 Gewährleistung, Haftung
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Bei Fertigstellung der Bauleistungen sind beide Parteien dazu berechtigt, eine förmliche Abnahme zu verlangen und - mit einer Vorlauffrist von 7 Werktagen -
einen Abnahmetermin zu bestimmen. Erscheint die jeweilige andere Partei zu dem Abnahmetermin nicht, gilt die Abnahme als erfolgt.
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Haftung auf die Arbeiten 5 Jahre und 3 Monate vorausgesetzt die Abschlussrechnung ist vollständig bezahlt
§ 7 Eigentumsvorbehalt
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angelieferte Baumaterialen bleiben bis zu der vollständigen Bezahlung der Abschlussrechnung Eigentum der Firma MF-Bau Gotha.